Bedienerunterweisung von Erdbaumaschinen - Die Baggerschule
Für den sicheren Arbeitsmitteleinsatz ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten.
Der Unternehmer ist für die Einhaltung der Vorschriften zum sicheren Einsatz der Arbeitsmittel verantwortlich. Er ist haftbar, wenn es durch falsche oder nicht bestimmungsgemäßen Einsatz von Erdbaumaschinen zum Unfall kommt. Aber auch dann, wenn ein Arbeitnehmer ohne persönliche Eignung für die Bedienung von Erdbaumaschinen (Bagger etc.) eingesetzt werden, haftet der Unternehmer.
Neben zivilrechtlichen Forderungen kann das für den Unternehmer auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch der Personaleinsatz ist nach der BetrSichV vorschriftsmäßig zu erfüllen.
Wir entlasten die Verantwortlichen durch gewissenhafte Durchführung von Schulungen und Ausbildungen. Die Vermittlung anerkannter Inhalte erfolgt nach neuesten Erkenntnissen der Erwachsenenbildung. Wir führen die Schulungen in betrieblichen Inhouseschulungen durch. Für Selbstzahler, die ihre Bewerbungschancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern möchten, führen wir auch Schulungen in kleinen Gruppen durch.
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